Bundesdatenschutzgesetz

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt u.a. Richtlinien zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten fest.

Besonders interessiert uns §19 "Auskunft an den Betroffenen", der besagt, dass dem "Betroffenen" auf Anfrage Auskunft, u.a. über die Daten an sich, deren Herkunft sowie Empfänger und den Zweck der Speicherung, erteilt werden muss.

Unser Ziel ist es, Firmen anzuschreiben, die potenziell "brisante" Daten über uns sammeln, um welche Daten es sich genau handelt und unter welchem Vorwand und zu welchem Zweck diese gesammelt werden.

Wen sollten wir anschreiben?


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